Versicherungstipps & Ratgeber

Worauf wir bei Ihren Versicherungen achten, damit Sie bestmöglich ver- und abgesichert sind.

Nachfolgend mögliche Versicherungsfallbeispiele mit bildlichen Auszügen.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung schützt gegen Ansprüche Dritter. Wenn man selbst geschädigt wird und der Schädiger keine eigene Haftpflicht besitzt, hilft der Zusatzbaustein Forderungsausfalldeckung.

Was bringt dieser Zusatzbaustein?

Dieser Baustein übernimmt den eigenen Schaden, dass man nicht auf den entstandenen Kosten sitzen bleibt. Leider ist dieses Übernahmeversprechen der eigenen Haftpflichtversicherung oft durch sogenannte Sublimits im Kleingedruckten begrenzt.

Im nebenstehenden Beispiel wird erst ab einer Schadenmindesthöhe von 1.000 Euro gezahlt. Da die meisten Schäden jedoch unterhalb dieser Höhe eintreten, ist es von Vorteil in seinem gewählten Bedingungswerk eine Deckungszusage ab dem 1. Euro abzusichern.

Wir empfehlen Ihnen Gesellschaften, die vorteilhafte Regelungen garantiert.

Forderungsausfalldeckung bei Zahlungsunfähigkeit - Beachtung der Mindestschadenhöhe

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor präzise definierten Schadenereignissen. Das Ereignis Feuer ist z.Bsp. bei allen Hausratversicherungen dokumentiert. Aber wie verhält es sich im Kleingedruckten mit Rauch- oder Sengschäden?

Oft nur Feuer als Schaden versichert.

In vielen Tarifbedingungen ist oft einzig das Ereignis Feuer versichert. Ein Rauch- oder Sengschaden ist gar nicht oder nur bis zu einer viel zu niedrigen Obergrenze (im exemplarischem Beispiel bis max. 500 Euro) versichert.

Wir finden für Sie den Tarif, welcher nicht nur bei einer offenen Flamme die Regulierung in ausreichender Höhe übernimmt.

Beachtung der Summe bei Sengschäden

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung hilft gerade dann, wenn ein schwerwiegender Unfall langfristige Einschränkungen im Alltag verursacht. Hier unterscheiden sich die Leistungen nach einer Grundsumme, einer Vollinvaliditätssumme, den kosmetischen Kosten, den Bergungskosten und den monatlichen Rentenzahlungen.

Beispiel eines Unfalls:

Erleidet man durch einen selbst- oder fremdverursachten Unfall eine 50% festgestellte Invalidität, so würde man in unserem angezeigtem Negativbeispiel aufgrund der zu niedrig gewählten Grundsumme, sowie der zu gering gewählten monatlichen Rente, keine ausreichenden und sinnvollen Versicherungszahlungen erhalten.

Leider werden monatliche Versicherungsleistungen bei staatlichen Sozialleistungen gegengerechnet. Sollte der Versicherungsnehmer nicht noch anderweitige Geldeinnahmen haben, so ist in diesem Fall der Staat und nicht der Versicherungsnehmer abgesichert, da der Staat seine Leistungen um diesen Betrag kürzt.

Wir beraten Sie hinsichtlich einer sinnvollen Absicherungshöhe im Falle Ihrer Existenzabsicherung und bewahren Sie vor bösen Überraschungen im Leistungsfall.

Wichtig - Grundsumme und monatliche Rente in sinnvoller Höhe versichern

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Wohneigentum in vertraglich niedergeschriebenen Risiken.

Auf den ersten Blick hat unser Beispiel einen allumfassenden und klug gewählten Versicherungsumfang. Auf den zweiten Blick wird explizit vom Versicherer darauf hingewiesen, dass die Zuleitungsrohre des wasserführenden Systems versichert sind. Dieser Versicherer weiß nur zu gut, dass die Ableitungsrohre das höhere Risiko einer Verstopfung und daraus resultieren Schadenanfälligkeit durch das verschmutzte Wasser erfahren.

Wir suchen für Sie die Wohngebäudeversicherung, welche auch in angemessener Höhe die Ableitungsrohre Ihres Eigentums versichert.

Wichtig: Abwasserleitungen sind mitzuversichern

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung sichert den Ruhestand ab und der Fokus des Anlegers liegt auf der Ablaufleistung zu Rentenbeginn. Je mehr Ablaufleistung für sein eingezahlte Geld erwirtschaftet wird, desto attraktiver scheint der Vertrag. Leider wird in der Beratung das Ableben des Versicherungsnehmers nicht beachtet.

Wie verhält sich die Versicherung im Todesfall?

Trifft der Versicherungsnehmer bei Abschluss die falsche Verrentungsart, kann in der Verrentungsphase für den Hinterbliebenen das böse Erwachen kommen. Denn wie in unserer Beispielpolice würde im Todesfall das Restkapital die monatliche Rente max. fünf Jahre an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Was passiert nach den fünf Jahre? Die Versicherungsgesellschaft behält das restliche Vertragsguthaben der Erben ein und den Hinterbliebenen drohen gravierende finanzielle Verluste.

Um es zu verdeutlichen

Stirbt der Versicherungsnehmer ein Jahr nach seinem Rentenbeginn, so erhalten seine Bezugsberechtigten nur noch vier Jahre lang die monatlich vereinbarte Auszahlungssumme. Da die Auszahlungssumme anhand der Lebenserwartung errechnet wird, befindet sich fünf Jahre nach Rentenbeginn noch der größte Anteil des angesparten Guthabens in der Versicherungspolice. Somit vereinnahmt sich die Versicherungsgesellschaft das restliche Guthaben.

Wir arbeiten mit Tarifen, welche im Todesfall das restliche Guthaben im Sinne des Verbrauchers an die Bezugsberechtigten einmalig zurückzahlen. Dieses angesparte Geld darf nicht der Versicherung zukommen, sondern muss dem Hinterbliebenen zustehen.

Eine Restkapitalisierung ist einer Rentengarantiezeit vorzuziehen

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